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Hufbeschlag und Tierschutz bei Tennessee Walking Horses
Dr. Ulf und Patricia Abele
(Zeichnungen finden Sie auf der letzten Seite des Artikels)
Vielleicht fragen Sie sich: was hat das eine mit dem anderen zu tun? Vielleicht haben Sie sich aber auch schon den ein oder andern Gedanken dazu gemacht. Reflektieren wir zunächst das deutsche Tierschutzgesetz in der aktuellen Fassung vom 18. Mai 2006:
Grundsatz § 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 3. Abs. 5. Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Dies bedeutet in Kurzform: Wer einem Pferd Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, der handelt tierschutzwidrig und macht sich strafbar.
Kommen wir nun zum Hufbeschlag und der Stellung der Hufe. Bekanntlich ist der Huf das Fundament des Pferdes. Ein optimaler anatomischer Bau und eine einwandfreie Stellung der Füße sind die Voraussetzung dafür, dass ein Pferd die ihm vom Menschen gestellten Anforderungen über viele Jahre gesund erfüllen kann. Zitieren wir hier Dr. Gerd Heuschmann (2006) (Leiter der Pferdeklinik Warendorf und Mannschaftstierarzt im Deutschen Olympischen Komitee für Reiterei, Autor des Buches: Finger in der Wunde, Was Reiter wissen müssen, damit ihr Pferd gesund bleibt): „ Im Fuß eines gesunden Pferdes ist das oberste Ziel, durch Hufpflege oder Beschlagmaßnahmen das auf der Gliedmaße lastende Gewicht auf alle Strukturen gleichmäßig zu verteilen“. Gehen wir davon aus, dass bei „planer Fußung“ die gewünschte Gewichtsverteilung gleichmäßig ist, so ist hiermit auch schon die wichtigste Grundforderung für das gesunde Pferd festgestellt“. D. h. ein gesundes Pferd sollte grundsätzlich auf planer Fußung stehen.









